Dazu geben Sie bitte in die nachfolgenden Felder einfach Ihre Daten ein:
Berechnet wird hierbei der tatsächliche Kapitalbedarf zur Ausfinanzierung Ihrer Pensionszusage nach dem BFH-Urteil vom 15.10.1997 (BStBl. II 1998, S. 305). Hierbei wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt.
Da dieser Wiederbeschaffungswert durch verschiedene Gegebenheiten allerdings nicht exakt zu definieren ist, wurde bei dieser Berechnung ein Mittelwert verschiedener Rentenversicherer verwendet.
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