Ein Einzelunternehmer kann sich selbst keine Pensionszusage erteilen, weil zivilrechtlich eine Verpflichtung gegenüber sich selbst nicht denkbar ist. Zulässig ist es aber, wenn der Unternehmer seinem Ehegatten, der bei ihm als Arbeitnehmer tätig ist, eine Pensionszusage erteilt. In diesen Fällen gelten jedoch besondere Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung.
|